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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN DER BONUSREISEN GMBH
Nachstehende Reisebedingungen (Allgemeine Reisebedingungen) werden Bestandteil des Reisevertrages zur Durchführung von Pauschalreisen, Flugbuchungen und Gutscheinreisen.
1. Anmeldung
Die Anmeldung / Reisebuchung kann nur schriftlich erfolgen. Die schriftliche Bestätigung der Anmeldung / Reisebuchung kann nur wirksam von der Bonus Reisen GmbH erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Bei Gutscheinreisen ist die postalische Einsendung des Originalgutscheins zwingend erforderlich, hier kann eine Anmeldung nicht per Fax oder Email erfolgen.
Eine rechtswirksame Buchung kann nur von volljährigen Personen über 18 Jahren getätigt werden. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen.
Anmeldungen für Gutscheinreisen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Erschöpfung des Kontigents besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Termin. Bei Gutscheinreisen sind die Anmeldefristen dem jeweiligen Produkt zu entnehmen. Nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllte Gutscheine werden nicht bearbeitet.
2. Bezahlung und Aushändigung der Flugscheine
Bei Pauschalreisen und Gutscheinreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises oder maximal € 400,- pro Person innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung fällig. Bei Reisen mit Linienflugbestandteilen ist der volle Ticketpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechungserhalt fällig und wird als Anzahlung verrechnet, maximal € 400,- pro Person. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist der dem Kunden benannten Kontoverbindung der Bonus Reisen GmbH gutgeschrieben sein, wird dem Kunden eine schriftliche Nachfrist von sieben Tagen gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird die Bonus Reisen GmbH die Buchung kostenpflichtig zu den unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittsbedingungen stornieren.
Die Restzahlung muss 28 Tage vor Abreise auf der dem Kunden benannten Kontoverbindung der Bonus Reisen GmbH gutgeschrieben sein. Sollte die vollständige Zahlung nicht bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sein, wird dem Kunden eine schriftliche Nachfrist von sieben Tagen gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird die Bonus Reisen GmbH die Buchung kostenpflichtig zu den unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittsbedingungen stornieren.
Mit der Bestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein, mit dem die nach § 651k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
Die Flugscheine werden mit den Reiseunterlagen ca. 8 – 10 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang per Post versandt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Sollten in den Ausschreibungen Ausflüge unter Gratisleistungen inkludiert sein, sind diese fester Reisebestandteil und können nicht umgebucht oder verändert werden.
4. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, schriftlicher Rücktritt wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel bei Stornierungen pro Person:
Bei Busreisen / Ferienhäusern oder Ferienwohnungen / Apartments:
bis 30 Tage 20 % des Reisepreises
29. bis 22. Tage 30 % des Reisepreises
21. bis 15.Tage 40 % des Reisepreises
14. bis 7. Tage 50 % des Reisepreises
ab 06 Tag 55 % des Reisepreises
am Abreisetag 75 % des Reisepreises
Bei Pauschalreisen
bis 30 Tage 30 % des Reisepreises
29. bis 22. Tage 40 % des Reisepreises
21. bis 15.Tage 50 % des Reisepreises
14. bis 7. Tage 60 % des Reisepreises
ab 06 Tag 75 % des Reisepreises
am Abreisetag 90 % des Reisepreises
Bei nur Flugreisen:
bis 30 Tage 30 % des Flugpreises
bis 14 Tage 60 % des Flugpreises
bis 01 Tag 80 % des Flugpreises
am Abreisetag 95 % des Flugpreises
Bei Schiffsreisen
bis 30 Tage 30 % des Flugpreises
bis 14 Tage 60 % des Flugpreises
bis 01 Tag 80 % des Flugpreises
am Abreisetag 95 % des Flugpreises
Bei Linienflügen
Wenn es sich bei den von uns angebotenen Flügen um Linienflüge handelt, ist dies extra bei der Produktbeschreibung ausgewiesen. Bei Linienflügen erfolgt die Anreise mit renommierten IATA Fluggesellschaften. Für diese Anreisen stehen begrenzte Sonderkontingente zur Verfügung, welche nach Buchung nicht umbuchbar sind. Die Stornogebühr für Flugtickets bei Linienflügen beträgt 100 % ab Buchungsdatum.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
Rücktritt durch Veranstalter
Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Aussschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze in Bezug auf diese Reise überschritten ist. Dies gilt auch für Reisen mit einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
5. Umbuchung / Ersatzperson
Lt § 651 b BGB, kann der Reisende bis zu Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Mehrkosten hierfür betragen bei Hotelleistungen pauschal € 50,- pro Person. Bei Flügen gelten die Regularien der gebuchten Airline bzw. die vertragsrechtlichen Bestimmungen zwischen dem Veranstalter und der Airline. Jegliche Namensänderung bei Flugleistungen wird pauschal mit € 100,- pro Person berechnet. Sollte die Flugänderung nur als Stornierung mit anschliessender Neubuchung möglich sein, werden dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- pro Person auferlegt.
Eine Änderungsgebühr in Höhe von € 25,- wird für nachträgliche Adressänderungen oder eine Änderung der Anschrift für den Ticketversand erhoben. Sollten durch eine kurzfristige Änderung erhöhte Versandkosten der Reiseunterlagen entstehen, geht dies zu Lasten des Kunden.
6. Gewährleistung / Abhilfe
Weist die Leistung des Veranstalters aus Sicht des Kunden Mängel auf, sind diese unverzüglich vor Ort gegenüber einem Repräsentanten des Veranstalters anzuzeigen.
Der Veranstalter hat das Recht Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der Kunde die Mangelanzeige, so sind grundsätzlich sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
Bestehende Gewährleistungsansprüche sind
binnen einer Frist von 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise möglichst schriftlich oder per Fax beim Veranstalter geltend zu machen. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Zif. 12 unterliegen verkürzt. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise rechtmäßig beendet sein sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühstens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
7. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Bonus Reisen GmbH entstehen. Die Bonus Reisen GmbH steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihr bekannt sind oder die ihr unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssen, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekanntzugeben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
9. Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist – soweit zulässig – München.
10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reise-bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Reiseveranstalter
Bonus Reisen GmbH
Elly – Staegmeyr – Str. 10
80999 München
HRB München 112606
Stand
Stand Drucklegung September 2011
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